Teilnahmebedingungen

ContiGarant für Urban/Tour Reifenmodelle mit Pannenschutzlevel 6-8 der Marke Continental

1. Garantieüberblick

In diesem Abschnitt finden Sie einen ersten Überblick über eine für Sie unentgeltliche Continental Garantie (im weiteren Verlauf "ContiGarant" genannt). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Ziffern. Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

ContiGarant ist eine freiwillige, kostenfreie Zusatzleistung von Continental. Ihre gesetzlichen Rechte, z.B. Gewährleistungsrechte oder Produkthaftungsrechte bei Mängeln, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Durch ContiGarant haben Sie weitere Möglichkeiten. Liegen die Voraussetzungen für ContiGarant vor, erhalten Sie von uns beim Garantiefall in der Garantiezeit unkompliziert die angemessenen Kosten für ein Ersatzprodukt nebst einer Servicepauschale. Weitere Einzelheiten finden Sie unten.

2. Programmänderungen

Continental behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit für die Zukunft zu ändern, darunter auch insgesamt einzustellen. Soweit Sie aber bereits bestimmte Garantieprodukte für ContiGarant registriert haben, gelten die Bedingungen für die konkrete Garantieanmeldung in dem Zusammenhang weiterhin fort, die zurzeit der Registrierung gültig waren, soweit keine Änderung gemäß Ziffer 17 Absatz 1 unten vereinbart wurde. Bei der Registrierung erhalten Sie eine Kopie davon.

3. Garantiegeber

Continental Reifen Deutschland GmbH, Continental-Plaza 1, 30175, Hannover, Deutschland

4. Garantievoraussetzungen

Die Gewährung der Garantieleistung setzt voraus, dass:

  • der Garantienehmer sich selbst und das Garantieprodukt innerhalb von 14 Tagen nach Kauf auf der Garantiewebseite während des Aktionszeitraums unter Beifügung der betreffenden, ordnungsgemäßen Rechnung für den konkreten Kauf vollständig und ordnungsgemäß angemeldet hat, und
  • innerhalb der Garantiezeit der Garantieteilnehmer einen Garantiefall hat, und
  • keine Ausschlussgründe vorliegen.

5. Garantienehmer

Nur Endverbraucher, die Garantieprodukte (i.) als Ersterwerber neu kaufen und (ii.) Ihren Wohnsitz in Deutschland zur Zeit der Garantieanmeldung haben.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.

6. Garantieprodukte

„Garantieprodukte“ sind Produkten, die folgende Merkmale kumulativ erfüllen:

  • Fahrradreifen gekauft zusammen mit dem zugehörigen Schlauch,
  • Modelle: Fahrrad-Reifenmodelle der Pannenschutzlevel 6-8
  • Marke: Continental
  • Kaufbedingungen: Gekauft als Neuware in Deutschland im stationären Handel während des Aktionszeitraums

7. Garantiewebseite

https://www.contigarant.de/fahrrad

8. Aktionszeitraum

01.09.2024 – 31.07.2026

9. Garantiezeit

Beginnt mit Kauf eines Garantieproduktes und ordnungsgemäßer Garantieanmeldung innerhalb der Garantieteilnahmezeit. Endet 1 Jahr nach dem belegten Kaufdatum.

10. Garantiefall

Austauschbedarf des registrierten Garantieproduktes während der Garantiezeit wegen des Eintritts von irreparablen Schäden, die nicht aus einem artfremden Einsatz rühren und die während der Standardnutzung des Fahrrads verursacht wurden.

Beispiele von irreparablen Schäden sind:

  • irreparable Punktionen des Reifens, die einen größeren Umfang haben; z. B. durch Nägel, Schrauben oder Glas
  • Bei Vandalismusschäden mit polizeilicher Dokumentation

11. Ausschlussgründe

ContiGarant gilt in den folgenden Fällen ausdrücklich nicht:

  • Für Reifen, für die der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann oder die Art der Beschädigung bei der Garantieuntersuchung nicht nachgewiesen werden kann
  • unvollständige Reifen
  • Für Reifen, die durch Naturkatastrophen oder Feuer beschädigt wurden oder für gestohlene Reifen
  • Wenn es sich um Mängel bei der Reifenherstellung handelt (die unter das gesetzlich vorgeschriebene Standardverfahren für Gewährleistungsansprüche fallen). Dann gilt der Standardprozess für eine Gewährleistung seitens der Continental Reifen Deutschland GmbH
  • Bei nicht fachgerechter Montage oder Demontage des Reifens, welches die Verwendung nicht zugelassener Felgen einschließt
  • Für Reifen, die bei Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen verwendet wurden und nicht für den ursprünglich gedachten Einsatz genutzt wurden. Zum Beispiel Reifen, die in einer eindeutig falschen Anwendung verwendet wurden.

12. Garantieumfang

Innerhalb der Einschränkungen unten, enthält ContiGarant Folgendes:

  • Übernahme der Kosten für den Ersatz des betroffenen Reifens und/oder Schlauchs mit dem gleichen Reifen bzw. Schlauch (nach Wunsch des Teilnehmers kann auch ein Ersatz mit einem anderen, gleich- bzw. minderwertigen Garantieprodukt berücksichtigt werden).
  • bis zu EUR 15,00 pro betroffenem Reifen für Servicegebühren.
  • Alternativleistungen sind ausgeschlossen.
  • Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer dem externen Dienstleister seine Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Reparaturbeleges ermittelt.

Maximal wird die unverbindliche Preisempfehlung von Continental für das Garantieprodukt übernommen;

Maximal darf ein Teilnehmer die Garantie für 4 Reifen/Schläuche pro Rechnung in Anspruch nehmen.

ContiGarant kann nur einmalig in Verbindung mit einem gekauften Garantieprodukt in Anspruch genommen. Gewährleistungsrechte sind hiervon nicht beschränkt. Soweit aber Gewährleistungsrechte neben ContiGarant geltend gemacht werden, werden etwaige Garantieleistungen berücksichtigt und angerechnet. Das bedeutet, dass eine doppelte Kostenerstattung, Ersatzbeschaffung usw. nicht möglich ist.

13. Garantieanmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme am ContiGarant-Programm erfolgt ausschließlich über die Garantiewebseite zu den dort genannten, jeweils aktuellen Bedingungen. Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der Garantiewebseite verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiGarant mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@contigarant.de gesendet werden.

Für die Anmeldung bei ContiGarant muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen:

Endverbraucher

  • Vor- und Nachname
  • Adresse: Straße, PLZ, Stadt
  • E-Mail des Reifen-Eigentümers
  • Kaufbeleg hochladen

Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiGarant akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der ContiGarant Garantiewebseite erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser Garantiewebseite überprüft und verwaltet werden. Durch die Registrierung auf der ContiGarant-Website erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.

Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 12 Monate nach der letzten Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiGarant auf der Website www.contigarant.de informiert.

Bei der Anmeldung erkennt der Garantienehmer an, dass

  1. Der Garantiegeber das Recht hat, Teilnehmer von ContiGarant auszuschließen, wenn der Garantiegeber einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch gegenüber Dritten hat. Ferner hat der Garantiegeber das Recht, keine Erstattung zu gewähren, wenn berechtigte Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiGarant-Garantie bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze von Treu und Glaubens verstoßen. Daraus entsteht kein Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden seitens des Garantienehmers.
  2. Der Garantiegeber das Recht hat, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiGarant und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an ContiGarant bzw. an eine Garantieleistung zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Gewährleistung noch nicht ausgeübt hat.

14. Garantieabwicklung

Der Garantiefall wird ausschließlich über die Garantiewebseite abgewickelt. Dadurch nimmt der Garantienehmer mit dem für die Abwicklung vorgesehenen Dienstleister Kontakt auf.

Die Garantie kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Reifenschaden, spätestens jedoch zum Ende der Garantiezeit geltend gemacht werden.

Damit der Schadensfall bewertet werden kann, muss der Teilnehmer Fotos von den beschädigten Reifen machen und auf der ContiGarant-Website hochladen.

Im Rahmen der Garantieregeln muss der Teilnehmer für jeden Garantieanspruch eine hochgeladene Rechnung vorlegen bzw. bei der Anmeldung im Rahmen der Garantievoraussetzungen eine Rechnung hochgeladen haben. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt. Zudem ist die Reparaturrechnung vorzulegen.

Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet. Darüber wird der Garantienehmer informiert. Den Bearbeitungsstand kann der Garantienehmer auf der Garantiewebseite prüfen. Die Entscheidung des Garantiegebers ist in der Sache abschließend und final.

Sind die Garantiebedingungen nachweislich erfüllt, erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Im Falle einer Verweigerung des Garantieanspruchs wird der Teilnehmer per E-Mail darüber informiert, einschließlich des Verweigerungsgrundes.

15. Haftungsausschlüsse

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiGarant-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiGarant oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewährleistungsansprüchen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.

16. Schlussbedingungen

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung/Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung hierin unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Bestimmungen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts.